Rechtsprechung
AG Forchheim, 17.07.2020 - 70 C 231/20 |
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Volltextveröffentlichung
- BAYERN | RECHT
ZPO § 341 Abs. 2, § 700 Abs. 1, § 341, § 339 Abs. 1
Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid
Verfahrensgang
- AG Forchheim, 17.07.2020 - 70 C 231/20
- LG Bamberg, 08.01.2021 - 3 S 72/20
Wird zitiert von ...
- LG Bamberg, 08.01.2021 - 3 S 72/20
Zur Wirksamkeit einer Zustellung unter früherem Namen
Die Kammer beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Forchheim vom 17.07.2020, Az. 70 C 231/20, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil sie einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.